AGBs

1. Vertragsabschluß

   Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform: mündliche

   Nebenvereinbarungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Zur Annahme der umseitigen        Bestellung gewährt uns der Besteller eine Frist von zwei Wochen. Lehnen wir das Angebot nicht innerhalb dieser      Frist ab, ist der Vertrag zustande gekommen. 

2. Vertragsverletzungen und Rücktritt

   Wird der Vertrag von dem Besteller nicht erfüllt, insbesondere

   a.) gerät er in Zahlungsverzug,

   b.) ruft er Bestellungen auf Abruf trotz Mahnungen durch uns nicht ab,

   c.) verweigert er die Abnahme der Ware endgültig,

   sind wir berechtigt für bestellte, aber noch nicht abgeholte Waren 30% Stornogebühr zu verlangen.

3. Zahlungen und folgen von Vertragsverletzungen,

   1.) Unsere Rechnungen – auch über Teillieferungen – sind sofort nach erfolgter Lieferung ohne jeden Abzug

         zahlbar. Bei Verzug des Bestellers sind wir berechtigt, als Verzugsschaden monatlich mindestens 8% des

         gesamten ausstehenden Betrages zu berechnen, sowie für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von

         € 35.- zu verrechnen.

   2.) Ist der Besteller bei Teilzahlungsvereinbarungen trotz vollständig erhaltener Lieferung bzw.vollständig

        erbrachter Leistung mit  einer fälligen Teilzahlung seit mindestens sechs Wochen in Verzug, sind wir

        berechtigt, Unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen, die gesamte noch ausstehende

        Restforderung fällig zu stellen. 

   3.) Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, können wir als Lagergebühr monatlich 5% des Kaufpreises

         berechnen. 

   4.)  Bei einem Rücktritt nach Punkt II können wir 30% des Bestellpreises als Schadenersatz fordern. 

4. Ausführung, Termine und fristen für unsere Leistungen,

   1.) Naturbedingte handelsübliche Farb-, Maserungs- und Strukturabweichungen bei Holzoberflächen, Leder, Stein

        und Textilien stellen keinen Mangel dar. 

   2.) Bei Kastenmöbel bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen Flächen der Front und Seiten.Die

        Mitverwendung anderer Holz-, Folien- oder Kunststoffarten, insbesondere bei den Massivteilen ist

        handelsüblich und zulässig. 

    3.) Die Lieferfrist berechnet sich vom Tage der endgültigen Klärung des Auftrages (Genehmigung des Kredites,

         bzw. der Kaufpreisfinanzierung, allfällige Zeichnungen, allfällige Änderungen). 

   4.) Dem Käufer stehen bei Mängeln Gewährleistungsansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch

         mit der Bedingung zu, dass wir entweder gegen Refundierung des Kauf- preises vom Vertrag zurücktreten,

         oder uns von dem Anspruch des Käufers auf Aufhebung des Vertrages oder angemessene 

         Preisminderung dadurch befreien können, dass wir inner- halb angemessener Frist die mangelhafte Sache

         durch eine mangelfreie austauschen bzw. dass wir uns von der Pflicht zu Gewährung einer angemessenen

         Preisminderung dadurch befreien können, dass wir innerhalb einer angemessenen Frist eine Vereinbarung

          bewirken oder das Fehlende nachtragen. 

   5.) Die Lieferfirma ist berechtigt, Beschädigungen und Fehler, sowie Reparaturen und Änderungen in einem

        Zeitraum von 6 Wochen ab Montagebeginn kostenfrei zu erledigen. Es wird kein Schadenersatz vereinbart. 

   6.) Ausführungsvorbehalt: Die Lieferfirma behält sich vor, diverse Planungs- bzw. Ausführungsvarianten bei den

        Möbelteilen einzusetzen. Z.B. Griffpositionen, Fugenbilder, Überstände, Materialstärken, Oberflächen usw., 

        welche der Käufer zur Kenntnis nimmt. 

   7.) Teillieferungen sind zulässig 

5. Kaufpreissicherung,

   1.) Kreditaufnahmen/Kaufpreisrestfinanzierung – Bei Ankauf der Ware durch Kreditaufnahme bzw.

        Kaufpreisrestfinanzierung durch uns ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen sowie eine 

        erforderliche Bürgschaftserklärung uns unverzüglich zu übergeben.Die Nichtvorlage berechtigt uns, den

        Kaufvertrag aus dem Verschulden des Käufers aufzulösen.

   2.) Anzahlungen haben nur mit Kassabestätigung oder Kasseneindruck Gültigkeit.

   3.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum

        des Verkäufers. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu

        wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat

        den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

   4.) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen unter Beifügung des

        Pfändungsprotokolls.

   5.) Als Gerichtsstandort wird der Sitz der Gesellschaft  vereinbart.

6. Zusatzarbeiten,

   Zusatzarbeiten und besondere über den Lieferauftrag hinausgehende Arbeiten werden zu angemessenen Preisen    in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme in bar zu bezahlen.

Sehr geehrter Kunde!

Sie haben sich für ein Markenprodukt einer Einbauküche entschieden und wir möchten dazu herzlich gratulieren. 

Damit die Freude an ihrer Küche über viele Jahre anhält, möchten wir sie auf einige Dinge aufmerksam machen:

Die Arbeitsplatte hat laut Hersteller eine begrenzte Hitzebeständigkeit; es müssen überhitzte Töpfe und Pfannen auf einer geeigneten Unterlage abgestellt werden.

Ihre Arbeitsplatte ist an der geschlossenen Oberfläche 100%-ig feuchtigkeitsbeständig und wird vom Fachmann an den Stoßfugen ausschließlich mit wasserresistentem Leim verarbeitet sind aber nicht Wasserdicht. Blumentöpfe und Kaffeemaschinen (Überlaufgefahr) dürfen vorsichtshalber nicht auf den Stoßfugen platziert werden. Verschüttete Flüssigkeiten müssen innerhalb kurzer Zeit entfernt werden.  Ein Nichtbeachten schließt die Gewährleistung aus. Entkalker können die Oberflächen zerstören.

Die von uns ausgeführten Silikonfugen sind Wartungsfugen. Um Folgeschäden zu vermeiden, müssen die Wartungsfugen vom Kunden in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden.

Öffnen Sie den Geschirrspüler immer erst etwa 30 Minuten nach dem Programmende!

Bei frühzeitiger Öffnung treten Hitze und Dampf aus und schädigen trotz Verwendung von hochwertigen Materialien und gewissenhafter Verarbeitung langfristig die angrenzenden Fronten, Korpusteile und Kanten sowie die Arbeitsplattenunterseite. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung auftreten, sind kein Reklamationsgrund. 

Bei Geräten mit Tonsignal zur Anzeige des Beriebsendes das Gerät erst 30 Minuten nach dem Tonsignal (Betriebsende) öffnen!

Bei Beachtung dieser Punkte werden sie sicher viele Jahre Freude mit ihrer Küche haben.